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   BFH, 26.05.2009 - VII R 45/08   

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https://dejure.org/2009,12210
BFH, 26.05.2009 - VII R 45/08 (https://dejure.org/2009,12210)
BFH, Entscheidung vom 26.05.2009 - VII R 45/08 (https://dejure.org/2009,12210)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - VII R 45/08 (https://dejure.org/2009,12210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anforderungen an den Nachweis, dass ein Kurzzeitpächter Milcherzeuger ist

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1788/2003/EG Art. 5 Buchst. c
    Erzeugereigenschaft i.S.d. Milchabgaberegelung einer einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftenden sowie Milch bzw. Milcherzeugnisse verkaufenden Person trotz fehlender Eigentümerschaft an der Anlage; Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Ob die Voraussetzungen einer selbständigen Bewirtschaftung für die Milcherzeugung gepachteter Produktionseinheiten vorliegen entscheidet der Tatrichter; Anforderungen an den Nachweis, dass bei einer kurzfristigen Pacht der Pächter Milcherzeuger ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MilchGarMV § 3, EG Art. 17
    Milchabgabe; Milcherzeuger; Pächter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1849
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.09.2007 - VII R 28/06

    Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

    Auszug aus BFH, 26.05.2009 - VII R 45/08
    Die Aufgabe der Würdigung des Einzelfalls nach dem Gesamtbild der Verhältnisse obliegt dabei im Wesentlichen dem FG; seine Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse ist revisionsrechtlich nur begrenzt überprüfbar (Urteil des Senats vom 25. September 2007 VII R 28/06, BFHE 218, 448, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2007, 329).

    Dieser Nachweis obliegt, wenn in dem Betrieb äußerlich alles beim Alten geblieben ist, dem Verpächter, nicht nur was Inhalt und Abschluss der --hier undatierten-- Verträge angeht (so schon Urteil des Senats in BFHE 218, 448, ZfZ 2007, 329); er obliegt ihm auch in dem Sinne, dass verbleibende Zweifel am Vorliegen für einen (zeitweiligen) Betriebsübergang ausreichender Merkmale zu seinen Lasten gewürdigt werden müssen, weil er es ist, der sich auf einen außergewöhnlichen Vorgang sowie Vorgänge und Umstände beruft, die in seiner Sphäre liegen.

  • BFH, 04.12.2006 - VII B 316/05

    Milch-Garantiemengen-Abgabe: Pächter von Kühen als Milcherzeuger

    Auszug aus BFH, 26.05.2009 - VII R 45/08
    Er hat in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2006 VII B 316/05 (BFHE 216, 455, ZfZ 2007, 78) sogar für möglich gehalten, dass eine Verpachtung der Stallanlage einschließlich der dort aufgestellten Milchkühe an einen anderen Milcherzeuger für nur sechs Tage dessen Milcherzeugerstellung begründen könne, allerdings in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine Würdigung des Tatrichters, dass der Pächter während der Pachtzeit die Milchproduktion mit Hilfe der gepachteten Produktionsmittel selbständig betrieben habe, nicht mehr möglich, sondern unvereinbar mit Erfahrungssätzen sein dürfte, wenn es sich um eine Pacht von Milchproduktionsmitteln für einen noch kürzeren Zeitraum handele, weil bei derart kurzen "Pachtzeiten" die angeblich selbständige Bewirtschaftung fremder Produktionsmittel durch einen Pächter von einer bloßen Aushilfe für einen kurzfristig an der Verrichtung der für die Milchproduktion erforderlichen Tätigkeiten verhinderten Erzeuger nicht mehr sicher unterschieden werden könne.
  • EuGH, 15.01.1991 - C-341/89

    Ballmann / Hauptzollamt Osnabrück

    Auszug aus BFH, 26.05.2009 - VII R 45/08
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat dabei in seinem Urteil vom 15. Januar 1991 C-341/89 --Ballmann-- (Slg. 1991, I-25), das zwar zu einer früheren Fassung der Milchabgaberegelung ergangen, jedoch auch für den Streitfall einschlägig ist, die Erzeugereigenschaft im Sinne der Milchabgaberegelung jeder Person zugestanden, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und die Milch oder Milcherzeugnisse verkauft oder liefert; sie braucht nicht Eigentümer der Anlagen zu sein, die sie für ihre Produktion nutzt; erforderlich ist lediglich, dass sie die Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung sie bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbständig betreibt.
  • BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95

    Vorliegen einer Umgehung der Milch-Garantiemengenregelung - Vorübergehende

    Auszug aus BFH, 26.05.2009 - VII R 45/08
    Der erkennende Senat hat zwar entschieden (Urteil vom 23. Januar 1996 VII R 67/95, BFH/NV 1996, 654), dass die kurze Dauer eines Pachtvertrags allein der Annahme einer selbständigen Nutzung von Kühen zur Milcherzeugung nicht entgegenstehe, weil die Eigenverantwortlichkeit des Gebrauchs und der Nutzung des Pachtgegenstands nicht notwendig erst dann gegeben sei, wenn die Kühe über eine längere Dauer genutzt werden.
  • FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 K 1072/10

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Abgabe im Milchsektor

    Ob die Voraussetzungen einer selbständigen Bewirtschaftung gepachteter Produktionseinheiten vorliegen, ist auf Grund einer Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu entscheiden (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 26. Mai 2009 VII R 28/08 und VII R 45/08, BFHE 225, 534; BFH/NV 2009, 1849).
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